Partnerbedingungen (Affiliate-Programm)
Fassung: partner-2026-10-04b
1. Vertragspartei, Geltung
Vertragspartei des Partners im Partnerprogramm ist die Eskalator AG (Churerstrasse 135, CH-8808 Pfäffikon SZ, Schweiz; CHE-399.487.701; dealmaker@eskalator.ag) („wir“), Vertriebs- und Integrationspartner für Europa und die Schweiz. Systeminhaberin und Betreiberin der Dealmaker-CRM-Plattform ist Grenzenlos Limited (77 Camden Street Lower, Dublin 2, D02 XE80, Irland).
Kundenverträge werden aktuell ausschließlich über die Eskalator AG fakturiert; Provisionen werden ausschließlich von der Eskalator AG abgerechnet und ausgezahlt.
Das Programm richtet sich an Unternehmer und Selbstständige. Es gilt die Fassung, die der Partner bei der Bewerbung bestätigt hat; spätere Fassungen gelten nach Ziffer 11.
2. Teilnahme
Die Teilnahme setzt eine Bewerbung und die ausdrückliche Freigabe durch uns voraus. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Mit der Freigabe erhält der Partner einen persönlichen Empfehlungscode und Zugang zum Partner-Bereich.
Der Partner macht wahrheitsgemäße Angaben und teilt Änderungen (insbesondere Kontakt-, Steuer- und Kontodaten) unverzüglich mit. Der Zugang ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden.
3. Vermittlung und Zuordnung
Ein Kunde gilt als vom Partner vermittelt, wenn er innerhalb des vereinbarten Zuordnungsfensters (Standard: 180 Tage; bei der Freigabe kann ein anderes Fenster vereinbart werden) nach dem ersten Klick auf den Empfehlungslink oder nach Angabe des Codes einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Es zählt der erste Partner (First-Click); ein späterer Partnerlink überschreibt eine bestehende Zuordnung nicht.
Die Zuordnung wird im Browser des Besuchers gespeichert (Cookie und lokaler Speicher) und bei einer Anfrage oder Buchung übermittelt. Löscht der Besucher diese Daten oder wechselt das Gerät, kann die Zuordnung entfallen.
Eigenempfehlungen (auch über verbundene Unternehmen des Partners) und Empfehlungen bestehender Kunden sind ausgeschlossen.
4. Provision
Der Partner erhält die bei der Freigabe individuell vereinbarten Provisionen: eine einmalige Provision auf einmalige Gebühren (z. B. Einrichtung) und eine laufende Provision auf wiederkehrende Gebühren für die vereinbarte Dauer, beginnend mit der ersten Zahlung des vermittelten Kunden. Die Provision kann als Prozentsatz, als Festbetrag oder als Kombination vereinbart sein. Grundlage ist jeweils der tatsächlich bezahlte Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
Konditionen können für die Zukunft mit angemessener Vorankündigung in Textform angepasst werden; bereits entstandene Provisionen bleiben unberührt.
5. Wartezeit, Storno
Provisionen werden frühestens 30 Tage nach Zahlungseingang zur Auszahlung freigegeben. Wird eine Zahlung erstattet, zurückgebucht oder widerrufen, entfällt die zugehörige Provision, bei Teilerstattungen anteilig; bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet.
6. Abrechnung und Steuern
Freigegebene Provisionen rechnet die Eskalator AG in der Regel monatlich im Gutschriftverfahren ab und überweist sie in der vereinbarten Währung (in der Regel Euro) auf das hinterlegte Konto. Alle Beträge verstehen sich netto.
Ob und in welcher Höhe Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach den steuerlichen Angaben des Partners und dem anwendbaren Recht. Der Partner teilt uns diese (insbesondere USt-IdNr. bzw. Kleinunternehmerstatus) vollständig mit und ist für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Fehlen erforderliche Angaben, können wir die Auszahlung bis zur Klärung zurückhalten.
7. Werbung
Der Partner wirbt wahrheitsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere ohne unerwünschte Werbung (Spam), ohne Markenrechtsverletzungen (z. B. Keyword-Anzeigen auf unsere Marke) und ohne irreführende Versprechen. E-Mail- und Telefonwerbung ist nur mit wirksamer Einwilligung der Angesprochenen zulässig; Tracking und Cookies setzt der Partner nur rechtskonform ein.
Der Partner kennzeichnet Empfehlungen als Werbung bzw. Partnerlink, wo das Recht es verlangt. Er gibt keine Zusagen im Namen von Dealmaker ab: Preise, Leistungen und Fristen ergeben sich allein aus Angebot und Vertrag. Marke und Logo darf der Partner nur nach vorheriger Freigabe verwenden.
8. Selbstständigkeit
Der Partner handelt selbstständig und im eigenen Namen. Er hat keine Vertretungsmacht und darf keine Verträge im Namen von Dealmaker, der Betreiberin oder der Eskalator AG schließen. Es entsteht kein Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Partner sieht im Partner-Bereich nur die für die Abrechnung nötigen Angaben (Firmenname des Kunden, Beträge). Er verwendet diese Angaben ausschließlich für die Abrechnung und behandelt sie vertraulich. Details zur Verarbeitung der Partnerdaten stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 8c).
Für die Ansprache seiner eigenen Kontakte und seine eigenen Kanäle ist der Partner datenschutzrechtlich selbst verantwortlich.
10. Laufzeit und Kündigung
Die Teilnahme ist unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beendet werden. Bei Verstößen können wir fristlos beenden und nicht freigegebene Provisionen einbehalten.
Mit Wirksamkeit der Beendigung entstehen keine Provisionen mehr, auch keine laufenden Provisionen auf wiederkehrende Zahlungen bereits vermittelter Kunden. Provisionen für Zahlungen, die vor Wirksamkeit der Beendigung eingegangen sind, werden nach Ziffer 5 freigegeben und abgerechnet, außer bei fristloser Beendigung wegen eines Verstoßes.
11. Änderungen, Schlussbestimmungen
Wir können diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Wir teilen Änderungen mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit in Textform mit. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gilt die neue Fassung; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 10 bleibt unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz), soweit zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.